Liebe Kunden,
am 26. Juni 2017 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Finanzbereich in Deutschland und ganz Europa geändert, da eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten ist (Richtlinie 2015/849, die „Vierte EU-Geldwäscherichtlinie“). Ein Punkt der geänderten Gesetzeslage hat Auswirkungen auf alle Prepaid-Kreditkarten am Markt.
Was ändert sich für Sie als mycard2go bzw. mywirecard 2go Kunde?
Ab Anfang September 2017 können Sie Ihre mycard2go LIMITED leider nicht mehr ohne vorherige Legitimierung (POSTIDENT-Verfahren) wieder aufladen. Ihr eingezahltes Geld können Sie noch bis zum 31. Oktober 2018 durch Kartentransaktionen ausgeben oder auf Ihr hinterlegtes Girokonto bis zum 31. August 2017 zurücküberweisen.
Gleiches gilt für Kunden der mywirecard 2go im Produktstatus „Registriert“.
Unsere Empfehlung: Führen Sie ein Upgrade durch und nutzen Sie Ihre Karte weiterhin wie gewohnt!
Nutzen Sie für das Upgrade auf den Status mycard2go ULTIMATE das bequeme und schnelle POSTIDENT-Verfahren mit Video-Chat – die Legitimierung dauert nur wenige Minuten und ist für Sie kostenfrei.
mywirecard 2go Kunden empfehlen wir analog ein Upgrade von „Registriert“ auf „Identifiziert“.
Nach dem erfolgreichen Update können Sie Ihre mycard2go bzw. mywirecard 2go beliebig oft wieder aufladen.
Kann die mycard2go gar nicht mehr ohne Legitimierung genutzt werden?
Doch, eine mycard2go Plastikkarte, die Sie im Handel kaufen, können Sie wie bisher auch anonym nutzen. Laden Sie die Karte beim Kauf mit maximal 100 € auf, aktivieren Sie die Karte per SMS und brauchen Sie das Guthaben auf. Sie können auf diese Weise auf Wunsch auch beliebig viele Plastikkarten anonym verwenden.
Im Rahmen der genannten Änderungen haben wir die AGB sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis aktualisiert.
Bei Rückfragen schreiben Sie uns gern an: service@mycard2go.com.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam von mycard2go
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